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   VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77   

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https://dejure.org/1977,1126
VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77 (https://dejure.org/1977,1126)
VG Bremen, Entscheidung vom 15.06.1977 - I A 39/77 (https://dejure.org/1977,1126)
VG Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 1977 - I A 39/77 (https://dejure.org/1977,1126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 657 (Ls.)
  • NJW 1978, 66
  • NJW 1980, 608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77
    Es ist allgemein anerkannt, daß Schadensersatzansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen ohne gesetzliche Grundlage nicht durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden können (BVerwG, Urteil vom 13.2.1976 - IV C 44.76 - DÖV 76, 353).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 44.76

    Lichtwerbung - Ortsrechtliches Verbot - Ermächtigungsnorm - Eigentumsschutz -

    Auszug aus VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77
    Es ist allgemein anerkannt, daß Schadensersatzansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen ohne gesetzliche Grundlage nicht durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden können (BVerwG, Urteil vom 13.2.1976 - IV C 44.76 - DÖV 76, 353).
  • BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66

    Inanspruchnahme durch Leistungsbescheid nach Beendigung des

    Auszug aus VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77
    Auf den vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (z.B. BVerwGE 27, 250 und 44, 85) als Gewohnheitsrecht anerkannten Rechtssatz, wonach der Dienstherr Schadensersatzansprüche gegen Beamte auch ohne ausdrückliche Ermächtigung durch Leistungsbescheid geltend machen kann, kann sich die Beklagte im vorliegenden Fall nicht berufen.
  • BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62

    Vermutung für das Fortwirken überwiegend politischer Motive bei nachfolgenden

    Auszug aus VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens aufgrund Gewohnheitsrechts und ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung ist es, daß das Rechtsverhältnis, aus dem die geltend gemachten Ansprüche hergeleitet werden, subordinationsrechtlicher Art sind (BVerwG, Urteil vom 24.6.1966 - VI C 185.62 - NJW?, 1049 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1974 - IV A 1340/73
    Auszug aus VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77
    Maßgebend ist insoweit nicht, wer Anschlußinhaber gegenüber der Post ist, sonder wer der jeweilige Benutzer ist (vgl. Aubert a.a.O. S. 77, OVG Münster, Urteil vom 11.12.1974 - NJW 75 S. 1335).
  • OVG Bremen, 18.12.1979 - I BA 52/77

    Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für dienstliche Ferngespräche ; Registrierung

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  • VGH Bayern, 24.09.1984 - 22 B 82 A.436
    Was der Umgebung an Lärmbelästigungen zugemutet werden darf, bestimmt sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der im Einwirkungsbereich der lärmemittierenden Anlage liegenden Grundstücke und ihrer Bewohner, wobei Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit ihrerseits maßgeblich von der bebauungsrechtlichen Prägung der Situation sowie von den tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen abhängen (vgl. BVerwG vom 21.5. 1976 = NJW 1976, 1763; vom 11.2. 1977 = NJW 1978, 66).
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